Home » Allgemein » Winterreifenpflicht ab November

Reifen Doblhofer

Winterreifen- und Schneekettenmitnahmepflicht ab 1. November!

In Österreich wurde im Jänner 2008 die Winterreifen- und Schneekettenmitnahmepflicht eingeführt. Sie gilt von 1. November bis 15. April des Folgejahres. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen in diesem Zeitraum Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. Für PKW gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Eis, Schnee oder Schneematsch.

 

Schneekette nur, wenn erforderlich

Schneeketten dürfen nur verwendet werden, wenn dies notwendig ist und sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können. Im Fall einer durchgehenden Schnee- oder Eisschicht können mindestens zwei Schneeketten an den Antriebsrädern die Winterreifen ersetzen. Dabei können auch die Sommerreifen noch montiert sein.

Bei Schneematsch auf der Straße sind allerdings Schneeketten auf Sommerreifen nicht erlaubt, hier darf nur mit Winterreifen gefahren werden.

Ausnahmen gibt es auch. Bei schnee- und eisfreier Fahrbahn besteht keine Winterreifenpflicht. Auch geparkte Fahrzeuge und Anhänger sind davon ausgenommen.

Reifen Doblhofer biete eine große Auswahl an Winterreifen umfangreicher Hersteller und Preisklassen.

Winterreifenpflicht

Online-Anfrage
Anrufen
Datenschutz
Wir, Reifen Doblhofer GmbH (Firmensitz: Österreich), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Datenschutz
Wir, Reifen Doblhofer GmbH (Firmensitz: Österreich), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: